Zurück zur Übersicht
Objektsicherheit
Objektsicherheit

Bei der Bauordnungsnovelle 2023 wurde im § 128a die Einführung der regelmäßigen Überprüfung von Bauteilen wie Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer oder Brüstungen vorgeschrieben. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen müssen in einem Bauwerksbuch dokumentiert werden. Ich führe umfassende Objektsicherheitsprüfungen nach den geltenden ÖN B1300 durch und dokumentiere den Zustand Ihrer Immobilie in einem rechtssicheren Gutachten. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Überprüfung der Objektsicherheit

Bereit für den nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Jetzt Projekt anfragen